Nachdem der Versandhändler Otto diverse Notebooks versehentlich falsch auspreiste, bestehen einige Kunden auf die Lieferung der bestellten Ware und wollen nun klagen. Durch eine Panne waren im vergangenen Juli verschiedene Rechner, u.a. das MacBook Pro und MacBook Air der Marke Apple für 49,95 Euro zzgl. Versandkosten zu haben. Die Nachricht sprach sich schnell rum und führte zu einem Run auf das einmalige Angebot. Insgesamt bestellten wohl 2.565 Kunden mehr als 6.500 der begehrten Laptops. Nachdem Otto den Fehler bemerkt und den Preis wieder hochgesetzt hatte, erhielten alle Besteller eine schriftliche Entschuldigung mit einen Einkausgutschein im Wert von 100 Euro und dem Hinweis auf die Verlosung von 50 Apple MacBook Air. MIt dem Brief einher geht die Weigerung seitens Otto, die bestellten MacBooks zu liefern. Der Händler beruft sich dabei auf “Invitatio ad offerendum”, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes und verweist auf seine AGB, wonach ein Vertrag angeblich erst durch Lieferung der Ware zu Stande kommt. Dieses ließen einige Kunden nicht gelten und meldeten sich bei dem Versandhändler mit der Aufforderung zur Auslieferung der Ware. Andernfalls würden Sie klagen. Wie der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, sind sich die Juristen jedoch uneins darüber, ob eine Klage chancenreich wäre.
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MacBook-Besteller wollen Otto verklagen
Nachdem der Versandhändler Otto diverse Notebooks versehentlich falsch auspreiste, bestehen einige Kunden auf die Lieferung der bestellten Ware und wollen nun klagen. Durch eine Panne waren im vergangenen Juli verschiedene Rechner, u.a. das MacBook Pro und MacBook Air der Marke Apple für 49,95 Euro zzgl. Versandkosten zu haben. Die Nachricht sprach sich schnell rum und führte zu einem Run auf das einmalige Angebot. Insgesamt bestellten wohl 2.565 Kunden mehr als 6.500 der begehrten Laptops. Nachdem Otto den Fehler bemerkt und den Preis wieder hochgesetzt hatte, erhielten alle Besteller eine schriftliche Entschuldigung mit einen Einkausgutschein im Wert von 100 Euro und dem Hinweis auf die Verlosung von 50 Apple MacBook Air. MIt dem Brief einher geht die Weigerung seitens Otto, die bestellten MacBooks zu liefern. Der Händler beruft sich dabei auf “Invitatio ad offerendum”, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes und verweist auf seine AGB, wonach ein Vertrag angeblich erst durch Lieferung der Ware zu Stande kommt. Dieses ließen einige Kunden nicht gelten und meldeten sich bei dem Versandhändler mit der Aufforderung zur Auslieferung der Ware. Andernfalls würden Sie klagen. Wie der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, sind sich die Juristen jedoch uneins darüber, ob eine Klage chancenreich wäre.